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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Handelsregisternummer: 85743216
Marvin's B.V.
Adresse: Marconibaan 42E, 3439 MS Nieuwegein

Im Folgenden genannt: Benutzer


Artikel 1 - Definitionen

  1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
    • Benutzer: Marvin's B.V., die Partei, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendet.
    • Käufer: Die Gegenpartei des Benutzers, nämlich eine Partei, die im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
    • Vertrag: Das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer und Käufer, in dem Vereinbarungen festgelegt sind.

Artikel 2 - Allgemein

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen dem Nutzer und dem Käufer, es sei denn, die Parteien haben schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Die Bedingungen gelten auch für alle Verträge, bei denen der Nutzer Dritte zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten hinzuzieht.
  3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten ausschließlich, wenn schriftlich vereinbart wurde, dass diese, unter Ausschluss der vorliegenden Bedingungen, Anwendung finden. In diesem Fall gelten etwaige widersprüchliche Bestimmungen nur insoweit, als sie integraler Bestandteil der Bedingungen des Nutzers sind.
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt in Kraft. Nutzer und Käufer werden gemeinsam in Verhandlungen treten, um Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, die möglichst an den ursprünglichen Zielen und dem Sinn der ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen anknüpfen (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 1).

Artikel 3 - Angebote und Offerten

  1. Alle Angebote des Nutzers sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich eine Frist für die Annahme angegeben.
  2. Vom Nutzer erstellte Offerten sind ebenfalls unverbindlich und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, sofern nicht anders angegeben. Der Nutzer ist nur an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer dieses schriftlich innerhalb der festgelegten Frist annimmt.
  3. Die angegebenen Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ. Eine Überschreitung dieser Lieferzeiten gibt dem Käufer kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  4. Die in Angeboten und Offerten genannten Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., anderer gesetzlicher Abgaben, Versandkosten sowie eventueller Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  5. Wenn die Annahme eines Angebots durch den Käufer von dem ursprünglichen Angebot abweicht, ist der Nutzer nicht an diese Abweichungen gebunden. Der Vertrag kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der Nutzer schriftlich den abweichenden Bedingungen zustimmt.
  6. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet den Nutzer nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Waren oder Dienstleistungen zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
  7. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder Nachbestellungen (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 2).

Artikel 4 - Ausführung des Vertrags

  1. Der Nutzer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen, gemäß den Anforderungen an gutes Handwerk und basierend auf dem zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Wissen und Techniken.
  2. Für eine optimale Ausführung des Vertrags hat der Nutzer das Recht, Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen, wenn dies notwendig ist.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, rechtzeitig alle Informationen und Daten bereitzustellen, die der Nutzer für die korrekte Ausführung des Vertrags für erforderlich hält.Die nicht rechtzeitige Bereitstellung dieser Daten gibt dem Nutzer das Recht:
    • Die Ausführung des Vertrags auszusetzen; und/oder
    • Eventuelle zusätzliche Kosten, die aus der Verzögerung resultieren, gemäß den üblichen Tarifen dem Käufer in Rechnung zu stellen.
  4. Der Nutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aus unrichtigen oder unvollständigen vom Käufer bereitgestellten Daten resultieren, es sei denn, der Nutzer hätte die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit vernünftigerweise erkennen müssen.
  5. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Ausführung des Vertrags in Phasen erfolgt, darf der Nutzer die Ausführung der nächsten Phase aussetzen, bis der Käufer schriftlich die Genehmigung für die Ergebnisse der vorhergehenden Phase erteilt hat.
  6. Wenn Arbeiten durch den Nutzer oder durch beauftragte Dritte am Standort des Käufers oder an einem vom Käufer benannten Standort stattfinden, ist der Käufer verpflichtet, kostenlos für alle angemessenen Einrichtungen zu sorgen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
  7. Der Käufer stellt den Nutzer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Durchführung des Vertrages Schäden erleiden, sofern diese Schäden dem Käufer zuzurechnen sind (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 3).

Artikel 5 - Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab dem Werk, Geschäft oder Lager des Nutzers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Wenn die Lieferung auf der Grundlage von Incotermserfolgt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Incoterms.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung durch den Anbieter gemäß dem Vertrag entgegenzunehmen.
  4. Wenn der Käufer die Lieferung verweigert oder es versäumt, notwendige Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, hat der Anbieter das Recht, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
  5. Wenn die Waren geliefert werden, ist der Anbieter berechtigt, Lieferkosten zu berechnen. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  6. Wenn die Lieferung von Informationen abhängt, die der Käufer dem Anbieter zur Verfügung stellen muss, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Anbieter diese Informationen erhalten hat.
  7. Die angegebenen Lieferzeiten sind indikativ und gelten nicht als verbindliche Fristen. Bei Überschreitung einer Lieferfrist muss der Käufer den Nutzer schriftlich in Verzug setzen, woraufhin eine angemessene Frist für die Lieferung gewährt wird.
  8. Der Nutzer behält sich das Recht vor, Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder wenn die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Der Nutzer ist berechtigt, jede Teillieferung separat zu fakturieren.
  9. Sofern die Parteien vereinbart haben, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, darf der Nutzer die Ausführung der nächsten Phase aussetzen, bis der Käufer schriftlich die Genehmigung für die Ergebnisse der vorhergehenden Phase erteilt hat.

Artikel 6 - Muster und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wird, wird dies als ausschließlich zur Indikation bereitgestellt angesehen. Die gelieferte Ware muss nicht notwendigerweise mit dem gezeigten Muster oder Modell übereinstimmen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Bei Verträgen über Immobilien werden Angaben zu Flächen, Abmessungen oder anderen Bezeichnungen ebenfalls als indikativ betrachtet. Die Ware muss nicht genau diesen Angaben entsprechen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Artikel 7 - Untersuchung und Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort bei der Lieferung zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.Hierbei dient der Käufer zu verifizieren, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Waren mit den getroffenen Vereinbarungen übereinstimmen und den Anforderungen entsprechen, die im normalen Handelsverkehr daran gestellt werden.
  2. Eventuelle sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich dem Nutzer zu melden. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von drei Wochen nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung, schriftlich gemeldet werden.
  3. Reklamationen, die fristgerecht und korrekt eingereicht werden, entbinden den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Abnahme und Zahlung der gelieferten Waren. Die Rücksendung mangelhafter Waren darf ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Nutzers und gemäß den vom Nutzer angegebenen Anweisungen erfolgen (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 4).

Artikel 8 - Vergütungen, Preise und Kosten

  1. Sofern ein fester Verkaufspreis vereinbart wurde, behält sich der Nutzer das Recht vor, den Preis zu erhöhen, wenn die Umstände dies rechtfertigen.
  2. Der Nutzer ist berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, die nach der Abgabe eines Angebots, aber vor der Ausführung des Vertrags entstanden sind. Dies umfasst unter anderem Erhöhungen der Wechselkurse, Löhne, Rohstoffpreise und Verpackungskosten.
  3. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., anderer gesetzlicher Abgaben und etwaiger zusätzlicher Kosten, wie Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 5).

Artikel 9 - Änderung des Vertrags

  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, um den Vertrag korrekt auszuführen, werden die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag anpassen.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags können den Zeitpunkt der Fertigstellung beeinflussen. Der Nutzer wird den Käufer so schnell wie möglich schriftlich darüber informieren.
  3. Wenn Änderungen oder Ergänzungen finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen haben, wird der Nutzer den Käufer im Voraus darüber informieren.
  4. Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, wird der Nutzer angeben, inwieweit die Änderungen oder Ergänzungen zu einer Überschreitung dieses Preises führen werden.
  5. Der Nutzer wird keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Notwendigkeit zur Änderung oder Ergänzung aus Umständen resultiert, die dem Nutzer zuzurechnen sind.

Artikel 10 - Zahlung

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in einer von dem Nutzer angegebenen Weise und in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde. Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
  2. Wenn der Käufer die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist von 30 Tagen leistet, gerät der Käufer automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer verpflichtet, einen Zinssatz von 1% pro Monat zu zahlen, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen werden auf den geschuldeten Betrag ab dem Datum des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung berechnet.
  3. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers werden alle Forderungen des Nutzers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  4. Der Nutzer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die angefallenen Kosten, dann auf die ausstehenden Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und laufenden Zinsen anzurechnen. Der Nutzer kann ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Zuordnung wünscht. Eine vollständige Rückzahlung der Hauptsumme kann verweigert werden, wenn nicht auch die Zinsen und Kosten beglichen werden.
  5. Der Nutzer kann einen Kreditbeschränkungsaufschlag von 2% erheben. Dieser Aufschlag entfällt, wenn der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum die Zahlung leistet (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 6).

Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt

  1. Alle vom Benutzer gelieferten Waren, einschließlich Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Software und (elektronischen) Dateien, bleiben im Eigentum des Benutzers, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus den mit dem Benutzer geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.
  3. Wenn Dritte Pfändungen an unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vornehmen oder Rechte daran begründen wollen, muss der Käufer den Benutzer hiervon unverzüglich schriftlich informieren.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern und auf erste Aufforderung des Nutzers die Versicherungspolice zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen ausschließlich im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Käufers weiterverkauft und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
  6. Wenn der Nutzer die Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer hiermit unwiderruflich die Erlaubnis an den Nutzer oder von diesem benannte Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigentümer befinden, und die Waren zurückzunehmen.

Artikel 12 - Garantie

  1. Der Nutzer garantiert, dass die gelieferten Waren den üblichen Anforderungen und Standards entsprechen und frei von Mängeln sind.
  2. Die Garantie gemäß Artikel 12.1 gilt auch für Waren, die für den Einsatz im Ausland bestimmt sind, sofern der Käufer dies bei Abschluss des Vertrags schriftlich dem Nutzer mitgeteilt hat.
  3. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten, abhängig von dem, was schriftlich vereinbart wurde, gerechnet ab dem Lieferdatum.
  4. Wenn die gelieferten Waren nicht der Garantie entsprechen, wird der Nutzer nach Wahl:
    • Die Ware innerhalb einer angemessenen Frist ersetzen;
    • Die Ware reparieren; oder
    • Schriftlich eine andere angemessene Lösung anbieten.
      Der Käufer verpflichtet sich, die ersetzte Ware zurückzugeben und das Eigentum daran an den Nutzer zu übertragen.
  5. Die Garantie erlischt, wenn der Mangel auf unsachgemäßen oder unrechtmäßigen Gebrauch, Änderungen ohne schriftliche Zustimmung des Benutzers oder die Verwendung für andere Zwecke als die, für die die Ware bestimmt ist, zurückzuführen ist.
  6. Wenn die Garantie sich auf eine von einem Dritten produzierte Ware bezieht, ist die Garantie auf das beschränkt, was vom Hersteller bereitgestellt wird (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 7).

Artikel 13 - Inkassokosten

  1. Wenn der Käufer in Verzug gerät oder es versäumt, seinen Verpflichtungen nachzukommen, trägt der Käufer alle angemessenen Kosten, die der Benutzer zur außergerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche gemacht hat. Im Falle einer verspäteten Zahlung eines Geldbetrags ist der Käufer verpflichtet, eine sofort fällige Strafe von 15% des offenen Betrags zu zahlen, mindestens jedoch € 50,00.
  2. Wenn der Benutzer höhere Kosten hatte, die vernünftigerweise notwendig waren, sind auch diese für eine Erstattung berechtigt.
  3. Angemessene gerichtliche und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls vollständig zu Lasten des Käufers.
  4. Auf die geschuldeten Inkassokosten ist der Käufer ab dem Zeitpunkt, an dem diese Kosten fällig sind, Zinsen schulden (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 8).

Artikel 14 - Aussetzung und Auflösung

  1. Der Nutzer hat das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
    • Der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt;
    • Nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die gute Gründe geben, zu befürchten, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
    • Der Käufer bei Abschluss des Vertrags aufgefordert wurde, Sicherheit für seine Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.
  2. Der Nutzer kann den Vertrag auch auflösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder die nach Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht länger verlangt werden können.
  3. Bei der Auflösung des Vertrags werden alle Forderungen des Nutzers gegenüber dem Käufer sofort fällig. Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen aussetzt, bleiben seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche unvermindert in Kraft.
  4. Der Nutzer behält sich jederzeit das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 15 - Rückgabe der zur Verfügung gestellten Sachen

  1. Sachen, die der Nutzer im Rahmen des Vertrags dem Käufer zur Verfügung gestellt hat, sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückzugeben.
  2. Wenn der Käufer dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, trägt der Käufer alle daraus resultierenden Kosten, einschließlich der Kosten für Ersatz.<
  3. Wenn der Käufer nach einer schriftlichen Mahnung in Verzug bleibt, hat der Nutzer das Recht, den entstandenen Schaden und die Kosten, einschließlich der Ersatzkosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen.

Artikel 16 - Haftung

  1. Die Haftung des Nutzers für mangelhafte gelieferte Waren ist auf das beschränkt, was in den Garantiebedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist.
  2. Wenn der Nutzer für direkte Schäden haftet, ist diese Haftung auf das Zweifache des Rechnungsbetrags oder den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, mit einem Maximum von 25.000 € beschränkt, es sei denn, eine höhere Leistung ist aufgrund der Versicherung des Nutzers anwendbar.
  3. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
    • Angemessene Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens;
    • Angemessene Kosten, um die mangelhafte Leistung des Nutzers an den Vertrag anzupassen, es sei denn, dieser Mangel kann dem Nutzer nicht zugerechnet werden;
    • Angemessene Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Käufer nachweisen kann, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens geführt haben.
  4. Der Nutzer haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, verpassten Einsparungen oder Schäden durch Betriebsunterbrechung.
  5. Die Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Mitarbeiter (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 9).

Artikel 17 - Risikoübergang

  1. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von Produkten, die Teil des Vertrags sind, geht auf den Käufer über, sobald die rechtliche und/oder tatsächliche Lieferung an den Käufer oder an einen vom Käufer benannten Dritten erfolgt (siehe auch: artikelweise Erläuterung unter 10).

Artikel 18 - Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie durch Umstände gehindert werden, die außerhalb ihrer Schuld liegen und nicht zu ihren Lasten gehen gemäß dem Gesetz, einer Rechtshandlung oder im Verkehr geltenden Auffassungen.
  2. Zu höherer Gewalt zählen, neben den gesetzlichen und juristischen Definitionen, alle äußeren Ursachen, auf die der Nutzer keinen Einfluss ausüben kann, wie Streiks im Unternehmen des Nutzers.
  3. Der Benutzer kann sich auf höhere Gewalt berufen, wenn die hemmenden Umstände nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem der Benutzer seinen Verpflichtungen nachgekommen sein müsste.
  4. Während der Zeit der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen der Parteien ausgesetzt. Sollte dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauern, hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht zu kündigen.
  5. Wenn der Benutzer während der höheren Gewalt teilweise seinen Verpflichtungen nachgekommen ist oder nachkommen kann, ist der Benutzer berechtigt, diesen Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen.

Artikel 19 - Freistellungen

  1. Der Käufer stellt den Nutzer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Käufer bereitgestellten Materialien oder Daten, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden, frei.
  2. Der Käufer garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Datenträger, elektronischen Dateien und Software frei von Viren und Mängeln sind.

Artikel 20 - Geistiges Eigentum und Urheberrechte

  1. Der Nutzer behält sich alle Rechte und Befugnisse vor, die im Urheberrechtsgesetz festgelegt sind.
  2. Es ist dem Käufer nicht gestattet, Änderungen an gelieferten Waren vorzunehmen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Alle vom Benutzer im Rahmen des Vertrags erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien bleiben im Eigentum des Benutzers, unabhängig davon, ob sie dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Vom Benutzer bereitgestellte Materialien dürfen ausschließlich vom Käufer verwendet und nicht ohne vorherige Zustimmung des Benutzers vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  5. Der Benutzer behält sich das Recht vor, während der Durchführung der Arbeiten erworbenes Wissen für andere Zwecke zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 21 - Geheimhaltung

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages voneinander erhalten haben, geheim zu halten. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer Partei angegeben wird oder sich aus der Natur der Informationen ergibt.
  2. Wenn der Nutzer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, kann der Käufer hieraus keinen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Aufhebung des Vertrages ableiten.

Artikel 22 - Keine Übernahme von Personal

  1. Der Käufer wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zu einem Jahr nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter des Nutzers oder von diesem beauftragte Dritte einstellen oder anderweitig für sich arbeiten lassen, ohne vorherige schriftliche Absprache mit dem Nutzer.

Artikel 23 - Streitigkeiten

  1. Das zuständige Gericht am Sitz des Nutzers hat die ausschließliche Zuständigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.
  2. Die Parteien werden zunächst versuchen, Streitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen, bevor sie den Rechtsweg beschreiten.

Artikel 24 - Anwendbares Recht

  1. Auf alle Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 25 - Änderung, Auslegung und Fundort der Bedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Utrecht hinterlegt.
  2. Bei Auslegungsunterschieden dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text verbindlich.
  3. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Version oder die Version, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültig war.

Artikel 26 -   Markenrechte / Urheberrechte

  1. Der Käufer erklärt, dass in den herzustellenden Produkten keine Texte, Bilder, Designs, Marken, Dienstleistungsmarken oder andere urheberrechtlich geschützte Werke Dritter verwendet werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und nachweislich die Zustimmung der betreffenden Rechteinhaber eingeholt. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Käufer, über alle notwendigen Rechte, Genehmigungen und Befugnisse zu verfügen, um die Bestellung aufzugeben, und erteilt dem Nutzer die Erlaubnis, die betreffenden Produkte im Namen des Käufers herzustellen.
  2. Der Benutzer gibt keinerlei Garantie dafür, dass das Design keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt, noch dass eine solche Verletzung ausgeschlossen ist. Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Käufers, gegebenenfalls rechtlichen Rat hinsichtlich der Verfügbarkeit und der rechtmäßigen Nutzung des bereitgestellten Designs einzuholen.
  3. Durch die Aufgabe einer Bestellung gewährt der Käufer dem Benutzer das Recht, die bereitgestellten Inhalte zu kopieren, anzupassen, zu vektorisieren und daraus abgeleitete Werke zu erstellen, ausschließlich zum Zweck der Ausführung der Bestellung. Der Käufer erklärt, hierzu befugt zu sein, und bestätigt, über ausreichende Rechte zu verfügen, um dem Benutzer diese Erlaubnis rechtsgültig zu erteilen.
  4. Der Käufer stellt Marvin’s B.V. frei., ihre Tochtergesellschaften, Lizenzgeber sowie deren Geschäftsführer, Beamte, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Haftungen, Entschädigungen, Kosten und Ausgaben – einschließlich angemessener Rechtskosten – die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit (i) einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder (ii) einem Anspruch bezüglich von dem Käufer bereitgestellten Inhalten, die in oder verarbeitet zu Produkten enthalten sind, die von Marvin’s B.V. geliefert werden.